Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmende (AGB)
1. Anmeldung und Aufnahme
Die Teilnehmerzahl ist in jedem Bildungsangebot beschränkt; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Zur Anmeldung ist das Anmeldeformular ausgefüllt und unterzeichnet zusammen mit den verlangten Unterlagen einzureichen. Mit der schriftlichen Anmeldung beginnt das Aufnahmeverfahren und die Kostenverpflichtung.
Die Aufnahmekommission der Schule für Sozialbegleitung entscheidet über eine Aufnahme oder Nichtaufnahme.
Bei einem positiven Entscheid der Aufnahmekommission wird den Interessenten der Ausbildungs-/Lehrgangsvertrag zur Unterschrift zugestellt. Nach der Gegenunterzeichnung wird
die Anmeldung und die Aufnahme in die vorgesehene Ausbildungsklasse definitiv und verbindlich.
2. Ausbildungsvertrag / Ausbildungsbegleitende Arbeitsstelle
Die Ausbildung ,Sozialbegleitung’ und der Lehrgang ,Migrationsfachperson’ sind berufsbegleitend; eine berufliche Tätigkeit mit einem vorgegebenen Mindestpensum mit
berufsrelevanten Schwerpunkten ist Voraussetzung. Zum unterzeichneten Ausbildungs-/Lehrgangsvertrag ist entweder eine Arbeitsbestätigung, ein Zwischenzeugnis oder der
Arbeitsvertrag beizulegen. Bei einem Wechsel der Arbeitsstelle ist die Schule umgehend und unaufgefordert zu informieren. Das Fehlen dieser Voraussetzung kann eine Aussetzung bzw. einen Ausschluss durch die Geschäftsleitung zur Folge haben. Einem Aussetzungs- oder Ausschlussverfahren geht zwingend ein Gespräch mit der Geschäftsleitung voraus. Die
getroffenen Vereinbarungen, Auflagen und Fristen werden in Form einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten.
Die Teilnehmenden der Ausbildung ,Sozialbegleitung’ müssen an ihrer Arbeitsstelle während der Ausbildung von einer Fachperson unterstützt werden. Das kann die oder der Vorgesetzte sein. Denkbar ist auch, diese Aufgabe an eine Fachkollegin oder an einen Fachkollegen zu delegieren. Die Aufgaben der Praxisbegleitung sind in einem separaten Dokument geregelt.
3. Lehrmittel/Lernplattform
Die Unterlagen werden elektronisch auf der Lernplattform hochgeladen. Die Pflichtliteratur (gemäss Pflichtliteraturverzeichnis) geht zu Lasten der Teilnehmenden.
4. Auswärtige Seminare / Unterkunft und Verpflegung
Die Teilnahme an den auswärtigen Seminaren in der Ausbildung ,Sozialbegleitung’ ist obligatorisch, ebenso die Übernachtung und Verpflegung im Seminarhaus. Die Kosten werden
vollumfänglich durch die Teilnehmenden getragen.
5. Versicherung
Für die Teilnehmenden besteht keine Versicherung durch die Schule für Sozialbegleitung. Im Rahmen des KVG / UVG müssen Teilnehmende gegen Krankheit und Unfall auf eigene Kosten versichert sein.
6. Ferien
Die Ferien der Schule für Sozialbegleitung orientieren sich an den Schulferien der Stadt Zürich.
7. Verbindlichkeit der Zahlungsfrist
Das Schulgeld ist für die Dauer der/des gesamten Ausbildung/Lehrgangs geschuldet. Das Schulgeld kann in Raten bezahlt werden. Dem Ausbildungs-/Lehrgangsvertrag liegt eine
entsprechende verbindliche Kostenzusammenstellung bei. Die Schulgeldraten sind jeweils per Ende Monat zur Zahlung fällig.
8. Ausbildungsunterbruch
In Rücksprache mit der Geschäftsleitung kann in begründeten Fällen Ausbildung/Lehrgang unterbrochen und nach Möglichkeit in einer späteren Ausbildungsklasse weitergeführt werden. Die genauen Bedingungen werden in einer zusätzlichen Vereinbarung festgehalten und treten in Ergänzung zum Ausbildungs-/Lehrgangsvertrag in Kraft. Die Schulgelder sind trotz Unterbruch bis Ende des angebrochenen Schuljahres geschuldet.
9. Auflösung des Vertrages durch die Teilnehmenden der Ausbildung ,Sozialbegleitung’
Der Vertrag ist durch den Teilnehmenden auf das Ende des 1. oder 2. Schuljahres 3 Monate im Voraus kündbar. Die Kündigung hat schriftlich und eingeschrieben zu erfolgen. Die Dauer des Schuljahres ist im Ausbildungsvertrag und auf der Kostenzusammenstellung festgehalten. Die Bedingungen zur Auflösung des Vertrags bei Vertragskündigung durch Teilnehmende
gelten in jedem Falle, auch bei Krankheit und Unfall.
10. Zertifikat der Schule für Sozialbegleitung
Die/der Ausbildung/Lehrgang an der Schule für Sozialbegleitung schliesst mit dem Zertifikat der Schule für Sozialbegleitung ab.
11. Zulassung eidgenössische Berufsprüfung
Die Schule bereitet die Teilnehmenden der Ausbildung ,Sozialbegleitung’ und des Lehrgangs ,Migrationsfachperson’ auf die eidgenössische Berufsprüfung vor; die Aufnahmebedingungen unserer Schule sind nicht identisch mit den Zulassungsbedingungen für die eidgenössische Berufsprüfung. Für die detaillierten Bestimmungen (Zulassung, Prüfungsverfahren, Fristen etc.) wird auf die Homepage der Trägerschaft verwiesen (www.sozialbegleitung-berufspruefung.ch /
www.fachperson-migration.ch). Mit der Unterzeichnung des Vertrags werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt und erfüllt.
Zürich, Mai 2025